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Stromkennzeichnung

Der Pflicht zur Veröffentlichung eines Stromkennzeichens (Kennzeichnungspflicht) unterliegen alle Energieversorgungsunternehmen, die in Deutschland Endverbraucher mit Elektrizität beliefern. Hintergrund ist die Binnenmarkt-Richtlinie Elektrizität 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 (ABl. EG Nr. L176 S. 37ff. vom 15. Juli 2003), die es in nationales Recht umzusetzen galt. Gemäß & 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005 erhalten Stromkunden in Deutschland seit dem 15. Dezember 2005 von ihrem Energieversorger erstmalig verbindlich auf ihren Stromrechnungen Informationen über die Energieträger (d.h. fossile, nukleare oder erneuerbare Energieträger), mit denen der bezogene Strom erzeugt wurde. Weiterhin werden auch Informationen über die damit verbundenen CO2-Emissionen und radioaktiven Abfälle gegeben. Stromlieferanten an Endkunden sind fortan verpflichtet, auf Rechnungen und Werbematerialien die so genannte Stromkennzeichnung aufzuführen.

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