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Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV

Hinter dem Kürzel StromGVV steht die Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem  Niederspannungsnetz. Die StromGVV regelt seit November 2006 die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach & 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des
Grundversorgungsvertrages zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden Die Verordnung regelt zugleich die Bedingungen für die Ersatzversorgung nach & 38 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträge, soweit diese nicht vor dem 8. November 2006 beendet worden sind. Die StromGVV ersetzt die ABEltV (Strom).

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