Werbung

Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV

Hinter dem Kürzel StromGVV steht die Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem  Niederspannungsnetz. Die StromGVV regelt seit November 2006 die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach & 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des
Grundversorgungsvertrages zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden Die Verordnung regelt zugleich die Bedingungen für die Ersatzversorgung nach & 38 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträge, soweit diese nicht vor dem 8. November 2006 beendet worden sind. Die StromGVV ersetzt die ABEltV (Strom).

Suche

StromNews

BMU: Start für Elektromobilität im Wirtschaftsverkehr

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium (BMU), Ursula Heinen- Esser,...[mehr]

IW Köln: Geplante Erhöhung belastet die Industrie

Besonders energieintensive Industriebranchen bekommen Nachlässe bei der Ökosteuer....[mehr]

Bundesnetzagentur stellt Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement vor

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gestern einen Leitfaden zum EEG Einspeisemanagement auf ihren...[mehr]

 

StromEffizienz

Wer länger wäscht, spart Energie

"Zeit ist Geld", das wusste schon Benjamin Franklin. Die Weisheit stimmt aber nicht immer: Wer im...[mehr]

Nicht zu unterschätzen: Geräuschentwicklung von Hausgeräten

Die Waschmaschine rattert laut, der Geschirrspüler brummt und der Staubsauger lässt...[mehr]

Effiziente Trockner schonen Geldbeutel

Wäschetrockner gehören zu den Geräten mit dem größten Stromverbrauch im...[mehr]