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Montag, 08. März 2010

Studie: Minimal-Lösung beim Stromtransport würde Verbraucher weiter belasten

Die bevorstehende Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) über eine Neuregelung der vier großen Strom-Übertragungsnetze könnte Verbraucher und Wettbewerb erheblich belasten. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Gutachten im Auftrag des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter e.V. (bne) und der LichtBlick AG. Die offenbar vom Regulierer bevorzugte kleine Lösung eines sogenannten "Netzreglerverbundes" würde, so das Gutachten der LBD- Beratungsgesellschaft, den wichtigen Markt für den kurzfristigen Energiehandel nicht weit genug öffnen. LichtBlick und bne erwarten, dass den Stromkunden weiterhin unnötige Millionenkosten aufgebürdet werden, heißt es. Der bne und LichtBlick fordern deshalb nachdrücklich, das weitergehende Modell eines "Zentralen Netzreglers" umzusetzen. Es sieht eine umfassende Kooperation der vier Übertragungsnetzbetreiber vor und würde alle Hindernisse für eine einheitliche Regelzone endgültig aus dem Weg räumen. Dieses Modell wird auch vom Netzbetreiber amprion (RWE) unterstützt, so der bne weiter.

Bei der derzeit wahrscheinlichen Minimal-Lösung des "Netzregelverbundes" blieben laut LBD-Gutachten erhebliche Ineffizienzen bestehen. So belasse dieses Modell den kurzfristigen Handel weiterhin in vier sachlich und räumlich getrennten Märkten, statt sie zusammenzufassen. Energieanbieter optimieren in diesen Märkten ihre Stromlieferungen (Intraday-Markt, untertägliche Fahrplanänderungen). Durch die Marktgrenzen werde das Stromangebot unnötig verknappt, erläutern die Autoren. Dabei benötige der Strommarkt in Zukunft sehr viel mehr Spielräume und ein größeres Angebot an flexibler, deutschlandweit verfügbarer Energie, um zum Beispiel die wachsende Einspeisung von Wind- und Sonnenstrom optimal auszubalancieren. Eine einheitliche Regelzone in Form des "Zentralen Netzreglers" würde, so das Gutachten, die erforderlichen Marktregeln etablieren und den nötigen Strom ausreichend, schnell und transparent zur Verfügung stellen, den Wettbewerb fördern, die Kosten senken und die Verbraucher entlasten, heißt es abschließend.


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