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Energieausweis

Im Zuge der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird der Energieausweis für Gebäude in Deutschland im Jahr 2008 Pflicht. Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In Verbindung mit den Modernisierungsempfehlungen gibt er zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.

Bislang musste nur bei der Errichtung von Neubauten, umfassenden Sanierungsmaßnahmen oderder Erweiterung von Gebäuden ein Energieausweis ausgestellt werden. Künftig wird er auch fürbestehende Gebäude im Falle eines Nutzerwechsels verlangt. Vom Energieausweis betroffen sindsowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.

Der Energieausweis wird zeitlich versetztverpflichtend, beginnend mit dem 1. Juli 2008 für ältere Wohngebäude. Ein großer Teil der Verkäufer und Vermieter hat die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Bedarfsausweise werden ab 1. Oktober 2008 für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend.

Mit dem Energieausweis soll ein einfaches, für jedermann verständlichesGütesiegel etabliert werden, das mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb auf dem Immobilienmarkt schafft. Die Vorteile liegen auf beiden Seiten: Eigentümer und Vermieter erhalten ein Instrument, mit dem sie den Wert ihrer Immobilie besser am Markt darstellen können. Im Gegenzug können sich Kauf- und Mietinteressenten im Vorfeld eines  Vertragsabschlusses einen ersten Eindruck über die energetische Gebäudequalität (Wärmeschutz, Heiztechnik) machen. Vor allem aber soll die Einführung des Energieausweises Impulse für die energetische Modernisierung im Gebäudebestand auslösen.

Die Energieeinsparverordnung berechtigt einen breiten Kreis qualifizierter Berufsgruppen zur Ausstellung von Energieausweisen, darunter insbesondere auch Handwerker aus den Bereichen des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes. Damit wird gewährleistet, dass die Gebäudeenergieausweise in der erforderlichen Qualität ausgestellt werden können und dass die zu erwartende Nachfrage auch marktgerecht erfüllt werden kann.

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