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Energieausweis

Im Zuge der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde der Energieausweis für Gebäude in Deutschland auch für ältere Bauten Pflicht. Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In Verbindung mit den Modernisierungsempfehlungen gibt er zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.

Musste zunächst nur bei der Errichtung von Neubauten, umfassenden Sanierungsmaßnahmen oder der Erweiterung von Gebäuden ein Energieausweis ausgestellt werden, wird er auch für bestehende Gebäude im Falle eines Nutzerwechsels verlangt. Vom Energieausweis betroffen sind sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.

Der Energieausweis wurde zeitlich versetzt eingeführt – verpflichtend seit dem 1. Juli 2008 auch für bestimmte ältere Wohngebäude. Ein großer Teil der Verkäufer und Vermieter hatte zunächst die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Seit Jahresbeginn 2009 brauchen sämtliche Wohnhäuser einen Energieausweis, sobald sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Seit dem 1. Juli 2009 ist der Energieausweis nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) auch für Nichtwohngebäude vorgeschrieben. In Gebäuden mit über 1.000 Quadratmeter Nutzfläche, in denen eine öffentliche Dienstleistung erbracht wird und in denen daher Publikumsverkehr existiert (Schulen, Kranken-, Rathäuser etc.), muss seither ein Energieausweis sichtbar angebracht werden. Für andere öffentlichen Liegenschaften oder Nichtwohngebäude im Privat-Besitz besteht die Energieausweispflicht nur dann, sobald sie vermietet, verpachtet oder verkauft werden.

Mit dem Energieausweis soll ein einfaches, für jedermann verständliches Gütesiegel etabliert werden, das mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb auf dem Immobilienmarkt schafft. Die Vorteile liegen auf beiden Seiten: Eigentümer und Vermieter erhalten ein Instrument, mit dem sie den Wert ihrer Immobilie besser am Markt darstellen können. Im Gegenzug können sich Kauf- und Mietinteressenten im Vorfeld eines Vertragsabschlusses einen ersten Eindruck über die energetische Gebäudequalität (Wärmeschutz, Heiztechnik) machen. Vor allem aber soll die Einführung des Energieausweises Impulse für die energetische Modernisierung im Gebäudebestand auslösen.

Die Energieeinsparverordnung berechtigt einen breiten Kreis qualifizierter Berufsgruppen zur Ausstellung von Energieausweisen, darunter insbesondere auch Handwerker aus den Bereichen des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes. Damit wird gewährleistet, dass die Gebäudeenergieausweise in der erforderlichen Qualität ausgestellt werden können und dass die zu erwartende Nachfrage auch marktgerecht erfüllt werden kann.

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